Anleinpflicht für Hunde
Es wird auf die Änderung der Verordnung der Stadt Schortens über das Mitführen von Hunden in der Öffentlichkeit von November 2009 hingewiesen, wonach die Anleinpflicht für Hunde in den Parkanlagen nunmehr in der Zeit von 9 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 19 Uhr besteht.Eine Beschilderung der Parkanlagen wird erfolgen, sobald die Wetterlage das Einsetzen der Pfähle zulässt.
Seitens der Stadtverwaltung wurde ein entsprechendes Merkblatt erstellt, in welchem die im Zusammenhang mit der Anleinpflicht von Hunden zu beachtenden Vorschriften aufgeführt sind. Das Merkblatt wird mit der nächsten Ausgabe von „Schortens aktuell“ verteilt. Dieses Merkblatt sowie weitere Informationen zu den Themen Straßenreinigungspflicht, Osterfeuer und Lärmbelästigungen durch Geräte und Maschinen erhalten Sie auch im Bürgerservice des Rathauses oder als Download auf der Internetseite der Stadt Schortens unter www.schortens.de/Rathaus/Merkblätter.
Für weitergehende Fragen steht das Sachgebiet Ordnung gerne zur Verfügung.






