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der Stadt Schortens für die kommunale Anstalt
des öffentlichen Rechts „Baubetriebshof Schortens“
Aufgrund der §§ 10 und 142 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBL S. 576) hat der Rat der Stadt Schortens in seiner Sitzung am 10. November 2011 die nachfolgende Änderung der Unternehmenssatzung der Stadt Schortens für die kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts „Baubetriebshof Schortens“ vom 06.12.2007 beschlossen.
§ 10 - Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Der Absatz 4 erhält nachfolgende Fassung:
Die Prüfung des Jahresabschlusses richtet sich nach dem § 147 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 157 NKomVG und obliegt dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Friesland. Die Aufgabenwahrnehmung wird im Rahmen einer Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis und der AöR geregelt. Darüber hinaus wird das Rechnungsprüfungsamt auch mit der Rechnungsprüfung (Innenrevision) der Anstalt beauftragt.
Schortens, 10. November 2011
gez.
G. Böhling
Bürgermeister





