Hinweisbekanntmachung vom 10. Januar 2022
Die Stadt Schortens hat eine Allgemeinverfügung über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Teilnehmende bei Versammlungen i. S. v. Art. 8 des Grundgesetzes (GG) erlassen.
Gemäß § 10 (2) der Hauptsatzung der Stadt Schortens wird die Allgemeinverfügung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Schortens im „Elektronisches Amtsblatt“ bekannt gemacht.
Das Elektronische Amtsblatt 02/2022 der Stadt Schortens finden Sie HIER
Schortens, 10. Januar 2022 G. Böhling, Bürgermeister